Wiedergutmachung einer Straftat außerhalb des Gerichtsverfahrens
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein freiwilliges Angebot für Beschuldigte und Geschädigte, um eine Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator_in) eigenverantwortlich zu bearbeiten. Ziel eines Täter-Opfer-Ausgleiches ist es für alle Seiten eine einvernehmliche Wiedergutmachung zu erreichen.
In der Jugendarbeit im JHW wird der Täter-Opfer-Ausgleich speziell für junge Menschen im Alter von 14-21 Jahren angeboten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann bereits während eines Ermittlungsverfahrens oder im Laufe eines Gerichtsverfahrens in Anspruch genommen werden. Sowohl Beschuldigte, als auch Geschädigte der Straftat haben die Möglichkeit, einen Täter-Opfer-Ausgleich anzuregen.
Das Gerichtsverfahren ist dafür da, zu prüfen, ob eine beschuldigte Person die Tat tatsächlich begangen hat und über das Strafmaß zu entscheiden. Die Geschädigten treten in diesem Kontext als Zeug_innen auf. Im Verfahren ist keine Zeit dafür vorgesehen, um miteinander ins Gespräch zu kommen und den Vorfall gemeinsam aufzuarbeiten. Diese Möglichkeit bietet der Täter-Opfer-Ausgleich.