Exemplarischer Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleiches
- Die beschuldigte oder die geschädigte Person kann bei der Polizei, bei Gericht, oder auf eigene Initiative einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
- Sobald die Anfrage bei uns eigegangen ist, wird ein Gesprächstermin mit der Person, die angefragt hat, vereinbart. In diesen wird darüber gesprochen, ob und wie ein Täter-Opfer-Ausgleich Sinn macht, welche Erwartungen, aber auch welche Ängste und Vorbehalte es gibt.
- Im Anschluss an dieses Gespräch wird von dem Mediator/der Mediatorin Kontakt zu den anderen beteiligten
Personen aufgenommen und ebenfalls ein Gesprächstermin vereinbart.
- Wenn alle Parteien zu einem gemeinsamen Gespräch bereit sind, findet der eigentliche Täter-Opfer-Ausgleich statt. In diesem stehen die Tat, die Beweggründe, die Gefühle der geschädigten, aber auch der beschuldigten Person und alles Weitere, das für die Betroffenen wichtig ist, im Mittelpunkt.
- Durch die geschulte Gesprächsleitung ist es möglich, die
Erlebnisse angemessen aufzuarbeiten und eine gemeinsame Abmachung zu finden, wie der entstandene Schaden wiedergut gemacht werden kann. Die Lösungen sind genauso individuell wie jeder Täter-Opfer-Ausgleich.
- Im Falle eines positiven Ausgangs kann der Täter-Opfer-Ausgleich auch in der Strafbemessung des Gerichts Berücksichtigung finden oder das Strafverfahren kann eingestellt werden.