Die Jugendarbeit im JHW bietet alle ambulanten Hilfen zur Erziehung nach §27 ff. SGB VIII an. Diese sind Soziale Gruppenarbeit (§29), Erziehungsbeistandschaften (§30), Hilfen für junge Volljährige (§41) und Sozialpädagogische Familienhilfe (§31). Zur besseren Übersicht werden alle Hilfen noch ausführlich vorgestellt.
Allgemein bieten alle ambulante Hilfen zur Erziehung individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung in den relevanten Lebensbereichen der Familien und Jugendlichen.
Dabei stehen die Familien und Jugendlichen als Expert*innen für ihre Lebenssituation im Mittelpunkt. Auf Basis einer systemischen Sichtweise werden die Ressourcen und Fähigkeiten aller Beteiligten in den Fokus genommen, das soziale Umfeld mit einbezogen und neue Lösungen entwickelt. Die Helfer*innen verstehen sich als Begleiter*innen der Familien und Jugendlichen für eine definierte Zeit, mit dem Ziel, nur so lange wie notwendig da zu sein und ggf. auch Hilfen frühzeitig zu beenden. Wir verstehen die Hilfen als Impulshilfen und sind flexibel in der Ausgestaltung. Wir begleiten zu Terminen, kommen nach Hause in die Familien, verbringen gemeinsame Zeit und entwickeln mit den Beteiligten neue Lösungen.
Das Grundprinzip dieser Arbeit ist stets die Hilfe zur Selbsthilfe.
Es finden regelmäßige Termine ein oder mehrmals pro Woche für einen Zeitraum von zunächst 6- 12 Monaten statt. Die Hilfen werden aufsuchend angeboten und nehmen die unmittelbare Lebenswelt der Familien und der Jugendlichen in den Blick. Konkrete Inhalte, Dauer und Umfang der Hilfen erarbeiten die zuständige Fachkraft des Jugendamtes (Kommunaler Sozialer Dienst/KSD) und die Familie in einem offiziellen Hilfeplangespräch, dessen Protokoll die Arbeitsgrundlage der ambulanten Hilfen darstellt.
Die Hilfen müssen von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten oder den bereits volljährigen jungen Erwachsenen direkt beim Jugendamt beantragt werden.