Um eine möglichst passgenaue Unterstützung anbieten zu können, hält die Jugendarbeit im JHW vier verschiedene Hilfeformen bereit:
Integrative Soziale Gruppenarbeit (§29 SGB VIII)
Die soziale Gruppenarbeit eignet sich für Kinder und Jugendliche, die sich in einem geschützten Gruppenrahmen weiter entwickeln wollen. In Gruppen von 6 bis 10 Jugendlichen werden integrative Plätze angeboten. Die soziale Gruppenarbeit bietet ein kontinuierliches Angebot in einer peer-group, einen Erfahrungsraum im Umgang miteinander, die Möglichkeit, sich mit anderen jungen Menschen zu erproben und seine eigene Rolle in einer Gruppe zu finden.
Die soziale Gruppenarbeit wird von 2 Gruppenleiter*innen durchgeführt. Regelmäßige Reflexionsrunden, Vor- und Nachbereiten von Lernschritten in der Gruppe und Aufbereiten von relevanten Situationen in der Gruppe und einzeln sind obligatorisch. Auf Basis einer systemisch geprägten Grundhaltung wird die Hilfe nach den Standards der Sozialen Gruppenarbeit angeboten und durchgeführt. Die Jugendlichen stehen mit ihren Bedürfnissen und Interessen im Mittelpunkt. Die Gruppenleitung initiiert und begleitet die Gruppenprozesse und steht als vertrauensvolle, erwachsene Ansprechperson zur Verfügung.
Die Grundlage der Hilfe ist die regelmäßige Teilnahme an den Gruppentreffen.
Zusätzlich zu den Gruppenterminen gibt es Einzeltreffen und Elternarbeit.
Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
Im Mittelpunkt einer Erziehungsbeistandschaft steht der Jugendliche. Die Bedürfnisse, Wünsche und Veränderungsideen sind Grundlage der gemeinsamen Arbeit.
Die konkrete Arbeit besteht aus regelmäßigen, wöchentlichen Treffen. Diese sind individuell gestaltbar und am Hilfebedarf ausgerichtet.
Die Erziehungsbeiständ*innen verstehen sich als Begleiter*innen und erwachsene Ansprechpartner*innen der Jugendlichen für eine bestimmte Zeit. Auf Grundlage einer systemisch geprägten Haltung werden die Jugendlichen als Expert*innen für Ihr Leben und Ihre Ziele verstanden.
Ergänzt werden die Einzeltermine mit den Jugendlichen um Termine mit den Eltern, sowohl im Einzel- als auch im Familiensetting.
Auch dies hängt vom Bedarf und den Anliegen der Jugendlichen ab.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Eltern. Auf Grundlage einer systemisch geprägten Grundhaltung wir die gesamte Familie in den Blick genommen.
Es finden wöchentliche Termine statt, die sich am individuellen Hilfebedarf der Familien orientieren und flexibel und individuell gestaltet werden. In der Regel geht es in den SPFH um die Weiterentwicklung im Bereich Erziehungskompetenzen und die Unterstützung im Familienalltag bei Organisatorischem, Alltagsstrukturierung und bürokratischen und verwalterischen Anforderungen. Innerhalb der Familie können die Kommunikation untereinander, die Absprachen miteinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern in den Blick genommen werden.
Die Termine können zu Hause, als Begleittermine zu Ärzten, Ämtern und Einrichtungen und in den Räumen des Jugendhilfswerk stattfinden.
Der Einbezug der Kinder erfolgt in Absprache und altersentsprechend.
Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)
Im Mittelpunkt dieser Hilfe steht der junge erwachsene Mensch. Seine Wünsche und Bedürfnisse sowie die sich daraus ergebenden Bedarfe stellen die Grundlage der gemeinsamen Arbeit dar.
Auf Grundlage einer systemisch geprägten Grundhaltung verstehen sich die Helfer*innen als Begleiter*innen der jungen Erwachsenen für eine begrenzte Zeit. Im Sinne eines Coachings stehen die (weitere) Verselbständigung und die (weitere) Entwicklung von Perspektiven in den relevanten Lebensbereichen im Mittelpunkt. Hier kann es z.B. um Beruf, Lebensformen und Lebensorte, Beziehungen, Freundschaften und Familie gehen.
Die konkrete Arbeit besteht aus regelmäßigen, wöchentlichen Treffen. Die Treffen sind individuell gestaltbar, am Hilfebedarf ausgerichtet und können in den Räumen des JHW, bei dem jungen Menschen zu Hause oder außerhalb stattfinden.