Eine Betreuungsweisung ist keine freiwillige Maßnahmen, sondern wird angeordnet. Die Erfüllung wird durch die zuständigen Richter_innen überprüft. Der Zugang ist nur über eine richterliche Anordnung möglich.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Betreuungsweisung mehr als eine richterliche Weisung sein kann. Die Betreuungsweisung ist durch ihre Langfristigkeit und Regelmäßigkeit ein Angebot, in dem nach und nach eine vertrauensvolle Beziehung mit den jungen Menschen aufgebaut werden kann. Straftaten werden nicht losgelöst von der eigenen Lebenssituation und Lebensgeschichte begangen, sondern sind immer in den eigenen Kontext eingebettet und sind nicht selten Ausdruck von Problemlagen oder Schwierigkeiten, mit denen die jungen Menschen konfrontiert sind.
Es ist eine grundlegende Entwicklungsaufgabe von jungen Menschen ihren eigenen Platz in der Gesellschaft zu finden. So ist es uns ein sehr wichtiges Anliegen die jungen Menschen dabei zu unterstützen, ihren eigenen Lebensweg zu finden und gemeinsam an einer realistischen Zukunftsperspektive zu arbeiten. Hierzu gehört ebenso die Erarbeitung einer materiellen Absicherung, wie auch die Reflektion der eigenen Biografie, der eigenen Wünsche und die Erarbeitung von Handlungsalternativen.
Wir wissen um die verschiedenen Lebenslagen, in denen sich die jungen Menschen befinden, und versuchen diese stets bei der Terminabsprache zu berücksichtigen.