Wenn Eltern die Fürsorge ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können, Eltern versterben oder Kinder und Jugendliche sich ohne Eltern in Deutschland aufhalten, benötigen sie einen Vormund. Dieser übernimmt, an Stelle der Eltern, rechtliche Belange wie Unterschriften. Seit Mai 2014 ist das JHW Freiburg durch den Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) als Vormundschaftsverein anerkannt und führt Vormundschaften in Freiburg und Umgebung.
Das JHW-Vormundschaftsbüro übernimmt Vormundschaften für Kinder und Jugendliche im Bereich des Familiengerichtes Freiburg. Wir betreuen Kinder und Jugendliche für die eine Vormundschaft durch das Jugendamt angeregt wurde.
Beauftragt und bestellt werden wir durch die Vormundschafts-und Familiengerichte. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs) sind ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir beteiligen uns am Aufbau eines Netzwerks für diese besonders schutzbedürftigen jungen Menschen.
Die gesetzlichen Grundlagen für unsere Aufgaben sind:
- §§ 1666 BGB
- §§ 1773 – 1895 BGB
- §§ 53, 54 SGB VIII
- Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)
- UN-Kinderrechtskonvention
Eine weitere Aufgabe unseres Vereins ist die Qualifizierung und Beratung von Einzelvormündern.
Infos und Kontakt:
Catherine Jaulgey
jaulgey@jugendhilfswerk.de
0761 70361-447
Paul Jung
jung@jugendhilfswerk.de
0761 70361-40
Hans Otto Schulte Ostermann
schulteostermann@jugendhilfswerk.de
0761 70361-447
Henning Zippel
zippel@jugendhilfswerk.de
0761 70361-447